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   OLG Karlsruhe, 05.06.1997 - 12 U 308/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7871
OLG Karlsruhe, 05.06.1997 - 12 U 308/96 (https://dejure.org/1997,7871)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.06.1997 - 12 U 308/96 (https://dejure.org/1997,7871)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 12 U 308/96 (https://dejure.org/1997,7871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Hausratsversicherung bezüglich des bei einem Brand zerstörten Hausrats und der erforderlichen Aufräumkosten; Ausgestaltung der Leistungsbefreiung einer Hausratsversicherung wegen einer dem Versicherungsnehmer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 84 § 21 Nr. 1 d; VHB 84 § 21 Nr. 2 b; VHB 84 § 21 Nr. 3; VVG § 6 Abs. 3
    Versäumen eines vereinbarten Besichtigungstermins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 975
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65

    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben

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  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

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  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 42/75

    Obliegenheiten des Versicherten im Rahmen eines Versicherungsvertrages -

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  • BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81

    Klage des Versicherungsnehmers auf Leistung aus einer Hausratsversicherung für

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  • OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05

    Haftpflichtversicherung: Verletzung der Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit

    Im vorliegenden Fall hat die Versicherungsnehmerin den Zugang eines solchen Auskunftsverlangens vereitelt, was eine Verletzung der Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit begründet (vgl. hierzu Senat RuS 1997, 381; RG JW 1939, 494; Prölss/Martin aaO § 34 Rdn. 4).
  • LG Saarbrücken, 27.07.2005 - 14 O 31/05
    Denn eine Obliegenheitsverletzung kann insbesondere dann nicht als folgenlos erachtet werden, wenn aufgrund der Vereitelung der vom Versicherer angestrebten Untersuchung Feststellungen zur Entschädigungspflicht nicht in dem erforderlichen Umfang getroffen werden konnten (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1998, 975).
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